Informationen zur
Ablösung der Einzahlungsscheine duRch die qr-rechnung
Die QR-Rechnung ersetzt per 30. September 2022 die bisherigen Einzahlungsscheine (rot/orange). Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungsverkehrs in einer zunehmend digitalen Schweiz. Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch die QR-Rechnungen verwendet werden. Alle Marktteilnehmer und Bankkunden sind von dieser Änderung betroffen.
Sie sollten sich deshalb als Privatperson oder Unternehmung rechtzeitig darauf vorbereiten und Ihre Kreditorensoftware und Debitorenbuchhaltung so bald wie möglich anpassen.
Was müssen Sie beachten:
Ab 1. Oktober 2022 werden die Banken und die Post keine Zahlungen basierend auf roten oder orangen Einzahlungsscheinen mehr ausführen können.
Die Zahlungspflichtigen müssen sicherstellen, dass sie ihre Daueraufträge und vor erfassten Zahlungen an Postcheckkontos ab diesem Datum angepasst haben.
Die Rechnungsteller, welche aktuell noch orange ESR- und rote Einzahlungsscheine versenden, müssen sicherstellen, dass sie ihre Systeme vorher umgestellt haben und ihre Kunden für Zahlungen die neuen QR-Zahlungsbelege oder Instruktionen erhalten.
QR-Zahlungsbelege können auch direkt im E-Banking unter Services bestellt oder als PDF-Dokument aufbereitet werden.
Die Vorteile für Rechnungssteller:
Die Rechnungsstellung kann in CHF und in EUR erfolgen
Ein QR-Code für alle Zahlungsarten und -referenzen
Druck von Rechnungen inkl. Zahlteil und Empfangsschein direkt auf weissem, perforiertem Papier – vorgedruckte Belege werden nicht mehr benötigt.
Die QR-Rechnung kann auch papierlos erstellt werden.
Die Digitalisierung der Daten ermöglicht eine effizientere Zahlungsabwicklung und Zahlungsüberwachung
Verbesserte Datenqualität dank mehr und präziseren Informationen in standardisierter Form
Durchgehend automatisierte Zahlungsreferenzen vom Auftraggeber bis zum Empfänger je nach Ausprägung der QR-Rechnung
Zahlungseingänge werden vollautomatisch verarbeitet.
Die «Structured Creditor Reference» (SCOR) vereinfacht die Zuordnung einer Zahlung in der Debitorenbuchhaltung mit einer für jede Transaktion einmaligen Identifikationsnummer. Sie kann in Kombination mit der IBAN sowohl in der Schweiz als auch international genutzt werden.
Vorteile für Rechnungsempfänger:
Vereinfachte Rechnungsverarbeitung
Alle Zahlungsinformationen sind im QR-Code digital integriert und können einfach eingescannt werden.
Weniger Fehler durchs Einlesen mit Lesegeräten, Smartphones direkt im E-Banking oder mit der Mobile Banking App
Spart Zeit und Geld, da weniger Erfassungsaufwand nötig ist.
Unterstützt digitale Zahlungen und Zahlungen auf dem Postweg oder am Postschalter
Für die Zahlung haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können die neuen QR-Rechnungen im E-Banking oder mit der Mobile Banking App einfach und bequem einscannen.
Die manuelle Erfassung des Empfängers, des Kontos und der Referenznummer entfällt.
QR-Rechnungen, welche Sie per Mail erhalten, können Sie auch direkt im E-Banking hochladen.
Der Abgleich korrekter Daten erfolgt dank Textangabe im Zahlteil.
Selbstverständlich können Sie die QR-Zahlungsbelege auch mit unserem Quick-Zahlungsauftrag zur Zahlung einreichen.
Beispiel eines QR-Beleges:

anpassung der einlagesicherung
per 1. Januar 2023
Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei den Banken (Einlagesicherung) für bestimmte Kunden.
weiterführende informationen
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema:
Aktuelle Zinssätze
Per 1. april 2025
Jugendkonto Free 25 | 1.00% * 0.00% ** |
Privatkonto | 0.10% * 0.00% ** |
Geschäftskonto | 0.05% *** 0.00% **** |
Sparkonto flex | 0.45% |
Geldmarktkonto***** | 0.55% |
Aktivsparanlage****** | 0.75% |
* ≤ 50'000 ** > 50'000 *** ≤ 100'000 **** > 100'000 ***** Mindesteinlage ****** Mindesteinlage | 100'000.-- 5'000.-- |
BIC/SWIFT: RBABCH22342
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